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Zugänglichkeit

 

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

ENSELVAT verpflichtet sich, seine Website gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 und dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für mobile Endgeräte im öffentlichen Sektor zugänglich zu machen.

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website https://enselvat.cat

Konformitätsstatus

Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September, aufgrund der unten aufgeführten Ausnahmen und der möglichen Nichteinhaltung in den genannten Aspekten.

Die Website wird derzeit auf Barrierefreiheit geprüft und validiert, mit dem Ziel, einen möglichst hohen Grad an Konformität mit den Anforderungen der geltenden Vorschriften zu erreichen.

Einreichung von Vorschlägen, Beschwerden oder Ansprüchen

Jeder kann mögliche Verstöße gegen die Zugänglichkeitsanforderungen melden, barrierefreie Informationen anfordern oder Beschwerden und Anregungen zur Zugänglichkeit der Website über die folgenden Kanäle einreichen:

Per E-Mail: info@enselvat.com
Telefonisch erreichbar unter: +34 972 80 71 58

Anfragen zu barrierefreien Informationen und Beschwerden können gegebenenfalls auch über das entsprechende elektronische Register oder Büro eingereicht werden: info@enselvat.com

Im Falle einer Uneinigkeit mit der Antwort auf einen Antrag auf Auskunft oder auf Einreichung einer Beschwerde kann der Betroffene gemäß dem in Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September vorgesehenen Verfahren eine Beschwerde einleiten.

Mitteilungen, die aus den in diesem Abschnitt genannten Gründen eingehen, werden von der für die Webzugänglichkeit von Enselvat zuständigen Stelle oder Einheit bearbeitet.

Weitere Informationen

Enselvat arbeitet daran, die Anforderungen an die Barrierefreiheit bestmöglich zu erfüllen, um allen Nutzern unabhängig von ihren physischen, sensorischen oder intellektuellen Fähigkeiten sowie den verwendeten Systemen oder Ressourcen, wie Browser, Gerät, Verbindungsgeschwindigkeit oder unterstützenden Technologien, einen universellen Zugang zu Inhalten zu ermöglichen.

Gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 müssen Websites und mobile Anwendungen des öffentlichen Sektors barrierefrei zugänglich sein. Diese Barrierefreiheit muss gemäß der Norm UNE-EN 301 549 für Barrierefreiheitsanforderungen, die hauptsächlich auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 des World Wide Web Consortiums (W3C) basiert, erreicht werden.

Enselvat beabsichtigt, die Richtlinien zur Barrierefreiheit im Web vollständig einzuhalten und allen Bürgern ein klares, verständliches und benutzerfreundliches Surferlebnis zu gewährleisten.

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Aufgrund des Umfangs der auf der Website veröffentlichten Inhalte, Dokumente und Materialien kann es vorkommen, dass einige Inhalte nicht vollständig den erforderlichen Richtlinien zur Barrierefreiheit entsprechen. Enselvat ist dankbar für jeden Vorschlag, jede Meldung oder jeden Hinweis, der zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Website beitragen kann. Bitte nutzen Sie hierfür die im Abschnitt „Einreichung von Vorschlägen, Beschwerden oder Reklamationen“ angegebenen Kanäle.

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